NÖ allgemeiner Hunde-Sachkundenachweis/
Theoriekurs und Praxisteil zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes


Foto: Clara als Welpe,  © Annemarie Hurban
 

Ich biete auch Theoriekurse und Praxisteile zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes in der Stadt Wien und in Niederösterreich an.

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Aktuell organisiere ich folgenden "Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis", welcher in der Übergangsfrist 
(bis 30. 6. 2027) auch als "Theoriekurs zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes" anerkannt wird:

ONLINE über Zoom:
Dieser Vortrag findet ONLINE über ZOOM statt, dafür ist eine Internetverbindung erforderlich. Aufgrund der Anwesenheitspflicht sind alle Teilnehmer:innen während des Vortrags per Video sichtbar. Dieser Vortrag wird NICHT aufgezeichnet und jegliche Aufzeichnung ist nicht gestattet. 


Vortragende:
Tierärztin: Mag. med. vet. Gudrun Neuhauser (Tierarztpraxis Tallesbrunn, www.osteovet.at)
Hundetrainerin: Mag. Annemarie Hurban, akademisch geprüfte Kynologin und tierschutzqualifizierte Hundetrainerin (HUNDETEAM Mag. Annemarie Hurban, www.hundeteam.eu)

Preis:
€ 75,-/Person

Anmeldung erforderlich bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Vortrag unter: annemarie.hurban@hundeteam.eu

Teilnehmer:innen-Anzahl:
Min. 10/max. 25 Personen

Hinweise:


Allgemeine Informationen zum bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Allgemeiner Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 TSchG": 

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einen bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Hunde-Sachkundenachweis gemäß gemäß § 13 Abs. 4 TSchG". Dies bedeutet: Personen, die ab dem 1. Juli 2026 in Österreich neu einen Hund halten möchten, müssen einen "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" einen sogenannten "allgemeinen Sachkundenachweis" erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs VOR Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten ab dem Einzug des Vierbeiners. 


Derzeit gibt es ÖSTERREICHWEIT bis 30. 6. 2027 eine GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG für den bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden"/"Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet, dass die Umsetzung dieser o. a. gesetzlichen Regelung dem jeweiligen Bundesland obliegt. 


Informationen über: "Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung" finden Sie unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html



Weitere Informationen finden Sie unter: